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 Hyundai EU-Neuwagenimporte bald ohne Garantie?

Exklusiv für BVfK-Mitglieder. Weitergabe nur mit ausdrücklicher Zustimmung des BVfK eV

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Mit Datum vom 24. Februar wurden freie Händler in Deutschland und anderen europäischen Ländern über eine einschneidende Änderung bei der Hyundai-Neuwagengarantie informiert:

 

"...Ab dem 1. März 2017 wird die im EWR und in der Schweiz angebotene HYUNDAI Herstellergarantie von fünf Jahren ohne Kilometerbegrenzung nur noch für solche Fahrzeuge gelten, die ursprünglich von einem autorisierten Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurden..."

 

Der BVfK prüft nun unter Einschaltung entsprechender Kartellrechtsspezialisten und im Dialog mit der EU-Kommission die Rechtmäßigkeit dieses wohl als Behinderung des freien Kfz-Handels zu bewertenden Vorgangs.

 

Betroffene können sich per E-Mail direkt an die rechtsabteilung@bvfk.de wenden. Wegen der großen Anzahl der Anfragen kann es zu Verzögerungen bei der Erledigung von Rückrufbitten kommen.

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Inhalt des Hyundai-Schreibens i.S. Neuwagengarantie:

Betreff:  Wichtige Änderung der Hyundai-Herstellergarantie

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben informieren wir Sie darüber, dass HYUNDAI ab dem 1. März 2017 die Bedingungen für die Hyundai Herstellergarantie ändern wird.

Hyundai und jedes Mitglied unseres selektiven Vertriebssystem im EWR und in der Schweiz haben substantielle Investitionen getätigt, um den hohen Qualitätserwartungen unserer Kunden gerecht zu werden. Um diese Investitionen und letztendlich HYUNDAIs selektives Vertriebssystem zu schützen, hat HYUNDAI, im Einklang mit europäischem Recht, die Herstellergarantie auf Fahrzeuge, die von autorisierten Vertragshändlern erworben wurden, wie folgt beschränkt:

Ab dem 1. März 2017 wird die im EWR und in der Schweiz angebotene HYUNDAI Herstellergarantie von fünf Jahren ohne Kilometerbegrenzung nur noch für solche Fahrzeuge gelten, die ursprünglich von einem autorisierten Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurden. Die HYUNDAI-Herstellergarantie soll hingegen nicht mehr für solche Neufahrzeuge gelten, die ein freier, nicht autorisierter Händler an einen Endkunden verkauft, selbst wenn er dieses zuvor über einen autorisierten Vertragshändler bezogen hat. Es kann ausnahmsweise in Abhängigkeit vom Produktionsdatum sowie Liefer- und Lagerzeit vorkommen, dass ein Fahrzeug noch an die bisherigen Garantiebedingungen geknüpft ist. Ob diese oder die neuen Garantiebedingungen für ein von Ihnen gehandelt das Fahrzeug gelten, können Sie dem jeweils bei liegenden Garantie- und Wartungsheft entnehmen.

Die HYUNDAI Herstellergarantie hat aufgrund ihres herausragenden Umfangs ein erhebliches wirtschaftliches Gewicht und ist damit ein wesentliches Element für die Kaufentscheidung unserer Kunden. In Anbetracht dessen gehen wir davon aus, dass Sie Ihre Kunden auf diese wichtige Änderungen der HYUNDAI Herstellergarantie im Vorfeld eines etwaigen Vertragsabschlusses hinweisen bzw. über die gemäß Garantie- und Wartungsheft gültigen Garantiebedingungen aufklären werden. Sofern ein von Ihnen gehandeltes HYUNDAI Fahrzeug nach den neuen Garantiebedingungen nicht garantiefähig sein sollte, gehen wir zudem davon aus, dass Sie das entsprechende Garantie- und Wartungsheft vor Übergabe an Ihren Kunden entfernen um eine Irreführung des Kunden zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Bas Kasteel

Vice President Customer Service

Hyundai Motor Europe GmbH

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